Allgemeine Vertragsbedingungen

Stand: 22. Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen durch Alex Weigum (nachfolgend „Vermieter“).

(2) Diese AGB gelten für Direktbuchungen, die über die Website des Vermieters, per E-Mail, telefonisch, postalisch oder auf sonstigem direktem Kommunikationsweg geschlossen werden.

(3) Bei Buchungen über externe Vermittlungsplattformen (z. B. NOVASOL, Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt) gelten vorrangig die jeweiligen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der Plattform. Ergänzend und soweit den Plattformbedingungen nicht widersprechend, finden diese AGB Anwendung.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die Präsentation der Ferienwohnungen auf der Website oder in anderen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Vermieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Durch die Übermittlung einer Buchungsanfrage über das Anfrageformular der Website, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Kommunikationsweg bekundet der Gast lediglich sein Interesse an einer Buchung. Die Buchungsanfrage ist zunächst unverbindlich und führt noch nicht zum Abschluss eines Vertrages.

(3) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Vermieters beim Gast zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

(4) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(5) Der Vermieter behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die gewünschte Belegung, der Buchungszeitraum oder sonstige Umstände einer Vermietung entgegenstehen.

(6) Der Vermieter ist berechtigt, dem Gast aus sachlich gerechtfertigten Gründen eine gleichwertige oder höherwertige Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen, sofern dies für den Gast zumutbar ist. Zusätzliche Kosten entstehen dem Gast hierdurch nicht.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie anfallender verbrauchsabhängiger Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung), es sei denn, Nebenkosten werden ausdrücklich gesondert ausgewiesen. Ortsspezifische Abgaben (z. B. Kurtaxe) sind nicht enthalten und gesondert zu entrichten (§ 17).

(2) Der gesamte Mietpreis ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Bei Buchungen mit einer Vorlaufzeit von weniger als 7 Tagen ist der Gesamtmietpreis sofort fällig.

(3) Gehen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht auf dem Konto des Vermieters ein, ist der Vermieter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts kann der Vermieter die entsprechenden Entschädigungspauschalen analog zu den Stornierungsbedingungen (§ 13 Abs. 4) als Schadensersatz geltend machen, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Belegung und Untervermietung

(1) Die Ferienwohnung darf ausschließlich mit der in der Buchungsbestätigung vertraglich vereinbarten Anzahl von Personen (einschließlich Kindern) belegt werden.

(2) Eine Untervermietung, gewerbliche Nutzung oder die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Ferienwohnung an dritte, in der Buchung nicht aufgeführte Personen ist nicht gestattet.

(3) Eine Belegung mit mehr Personen als vereinbart (Überbelegung) bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters in Textform.

(4) Bei einer unberechtigten Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, die überzähligen Personen abzuweisen. Alternativ kann der Vermieter für die Dauer der Überbelegung einen angemessenen Aufpreis verlangen oder den Vertrag wegen vertragswidrigen Verhaltens nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen.

§ 5 An- und Abreise (Check-In / Check-Out)

(1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung dem Gast ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht.

(2) Am Abreisetag ist die Ferienwohnung vom Gast bis spätestens 09:00 Uhr geräumt, besenrein und im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Das Geschirr ist gespült einzuräumen, der Hausmüll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

(3) Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung durch den Gast kann der Vermieter den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen. Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Reinigungs-, Personal- oder Unterbringungskosten nachfolgender Gäste. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Nutzung der Ferienwohnung und Sorgfaltspflichten

(1) Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung und die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände sowie die Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen.

(2) Das Inventar darf ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden und darf nicht aus der Ferienwohnung entfernt werden.

(3) Der Gast ist verpflichtet, Fenster und Türen bei Verlassen der Wohnung zu schließen, die Heizkörper bei geöffneten Fenstern herunterzuregeln sowie Licht und elektrische Geräte bei Abwesenheit auszuschalten.

(4) Während des Aufenthalts entstehende oder festgestellte Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (§ 16).

§ 7 Rauchverbot und Schadensersatz

(1) In sämtlichen Innenräumen der Ferienwohnungen sowie in den gekennzeichneten gemeinschaftlichen Bereichen des Gebäudes besteht ein absolutes Rauchverbot (dies gilt für Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, E-Zigaretten, Shishas und Verdampfer jeglicher Art).

(2) Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich (z. B. auf offenen Balkonen und Terrassen) gestattet, sofern hierdurch andere Gäste nicht belästigt werden. Asche und Zigarettenstummel sind in den dafür vorgesehenen Aschenbechern im Außenbereich zu entsorgen.

(3) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen das Rauchverbot im Innenbereich ist der Gast verpflichtet, dem Vermieter die Kosten für die Sonderreinigung (z. B. Ozonbehandlung, Reinigung von Polstern und Gardinen) zu erstatten. Der Vermieter ist berechtigt, für diesen Sonderreinigungsaufwand eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250,00 EUR zu verlangen. Die Pauschale berücksichtigt den typischerweise entstehenden Aufwand für Geruchsneutralisierung und Sonderreinigung. Dem Gast bleibt der ausdrückliche Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters (z. B. wegen Mietausfalls bei Unvermietbarkeit) bleiben unberührt.

§ 8 Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

§ 9 Veranstaltungen, Partys und Hausordnung

(1) Das Ausrichten von Partys, Junggesellenabschieden, Feiern oder sonstigen Veranstaltungen in der Ferienwohnung und auf dem Grundstück ist strikt untersagt.

(2) Der Gast hat die ausliegende bzw. bekanntgegebene Hausordnung zu beachten. Insbesondere sind die gesetzlichen Ruhezeiten sowie die ortsüblichen Ruhezeiten (insb. Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) einzuhalten.

(3) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Verbote oder die Hausordnung ist der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Gast bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises unter Anrechnung ersparter Aufwendungen verpflichtet.

§ 10 WLAN-Nutzung und Freistellung

(1) Der Vermieter stellt dem Gast für die Dauer des Aufenthalts einen Zugang zum Internet über ein WLAN-Netzwerk zur Verfügung. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(2) Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit, Ununterbrochenheit oder Geschwindigkeit des Internetzugangs.

(3) Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Der Gast verpflichtet sich, das WLAN ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Untersagt ist insbesondere das Herunterladen, Streamen oder Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Inhalten über illegale Filesharing-Plattformen (Peer-to-Peer), der Aufruf von verfassungswidrigen oder strafbaren Inhalten sowie der Versand von Spam-Mails.

(4) Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Schäden, Kosten (einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung) und Aufwendungen frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des WLAN-Zugangs durch den Gast oder seine Mitreisenden resultieren.

§ 11 Fahrräder

(1) Sofern Fahrräder vom Vermieter zur Verfügung gestellt oder gesondert vermietet werden, erfolgt die Nutzung auf eigene Verantwortung des Gastes.

(2) Der Gast hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrrades zu überzeugen und erkennbare Mängel unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.

(3) Der Gast ist verpflichtet, die geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften einzuhalten und das Fahrrad sorgfältig zu behandeln.

(4) Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl des Fahrrades, soweit er diese zu vertreten hat.

(5) Für Schäden, die dem Gast im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrrades entstehen, haftet der Vermieter ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftungsregelungen gemäß § 12 dieser AGB bleiben unberührt.

(6) Ein Anspruch auf die jederzeitige Verfügbarkeit eines Fahrrades besteht nicht.

§ 12 Haftung des Gastes

(1) Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden an der Ferienwohnung, dem Inventar oder dem Gebäude, die durch ihn, seine Mitreisenden oder seine Besucher schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursacht werden.

(2) Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

(3) Der Verlust von Schlüsseln oder elektronischen Zugangsmedien ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Gast haftet für die Kosten der Wiederbeschaffung sowie für den eventuell erforderlichen Austausch von Schlössern oder Schließanlagen, sofern er den Verlust zu vertreten hat.

§ 13 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet für seine Pflichten aus dem Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Auf Schadensersatz haftet der Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht; das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung des Vermieters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(4) Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 3 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie.

(5) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) wird ausgeschlossen.

§ 14 Rücktritt des Gastes (Stornierung) und Nichtanreise

(1) Der Gast kann jederzeit vor Beginn des Mietzeitraums vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Vermieter erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

(2) Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder erscheint er am Anreisetag nicht (Nichtanreise), verliert der Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis nicht, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie der Einnahmen aus einer eventuellen anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung anrechnen lassen.

(3) Der Vermieter kann den Schaden pauschalieren. Die pauschalierte Entschädigung (Stornogebühr) beträgt unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen: bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: kostenfrei; bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 10. Tag vor dem Anreisetag: 90 % des Gesamtmietpreises; bei einem Rücktritt von weniger als 10 Tagen vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtmietpreises.

(4) Dem Gast bleibt der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die geforderte Pauschale.

(5) Der Vermieter ist verpflichtet, sich im Rahmen des zumutbaren Geschäftsbetriebs um eine anderweitige Vermietung der Ferienwohnung zu bemühen. Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden auf die Stornogebühren angerechnet.

(6) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dem Gast dringend empfohlen.

§ 15 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

(1) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vor Beginn des Mietzeitraums vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag nach Bezug außerordentlich zu kündigen, wenn: höhere Gewalt, behördliche Nutzungsverbote oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; die Ferienwohnung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen (z. B. bezüglich der Person des Gastes, der Belegung oder des Nutzungszwecks) gebucht wurde; der Gast die Ferienwohnung ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters nachhaltig vertragswidrig nutzt, die Hausordnung verletzt, den Hausfrieden stört oder die Sicherheit gefährdet.

(2) Bei einem berechtigten Rücktritt oder einer berechtigten Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle des Rücktritts wegen Unmöglichkeit unverzüglich erstattet. Bei einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Gastes behält der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis unter Anrechnung ersparter Aufwendungen (§ 13 Abs. 2).

§ 16 Höhere Gewalt (Force Majeure)

(1) Wird die Bereitstellung der Ferienwohnung infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Hochwasser, Überschwemmungen, Überflutungen, Sturm, Sturmfluten, Orkane, Blitzschlag, Waldbrände, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen oder Nutzungsverbote, Evakuierungsmaßnahmen, länger andauernde Ausfälle der Energie-, Wasser- oder Telekommunikationsversorgung, Streik sowie sonstige unvorhersehbare und von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Ereignisse) unmöglich oder erheblich erschwert, sind beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit.

(2) Bereits vom Gast geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Zeiträume werden vom Vermieter unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Gastes, sind ausgeschlossen.

§ 17 Mängelanzeige und Abhilfeverlangen

(1) Stellt der Gast bei Bezug oder während des Aufenthalts Mängel an der Ferienwohnung oder dem Inventar fest, hat er diese dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, um dem Vermieter die Möglichkeit zur Abhilfe (Reparatur, Nachbesserung oder Bereitstellung einer Ersatzunterkunft) zu geben.

(2) Unterlässt der Gast die Mängelanzeige schuldhaft, stehen ihm Ansprüche auf Minderung des Mietpreises oder Schadensersatz wegen des Mangels nicht zu, soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte (§ 536c BGB).

§ 18 Kurtaxe und örtliche Abgaben

Soweit die jeweilige Gemeinde am Ferienort eine Kurtaxe, Tourismusabgabe oder vergleichbare kommunale Abgaben erhebt, sind diese nicht im Mietpreis enthalten. Der Gast ist verpflichtet, diese Abgaben entsprechend den geltenden kommunalen Satzungen zusätzlich zu entrichten und die für die Ausstellung der Kurkarten erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen.

§ 19 Parkplatznutzung

Die Nutzung von Stellplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Beschädigungen oder Diebstahl abgestellter Fahrzeuge.

§ 20 Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes zur Erfüllung des Vertrages sowie auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben (z. B. Meldegesetz). Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Detaillierte Informationen sind in der gesonderten Datenschutzerklärung des Vermieters auf dessen Website enthalten.

§ 21 Verbraucherstreitbeilegung (Hinweis nach § 36 VSBG)

Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

§ 22 Gesetzliches Ausschlussrecht des Widerrufsrechts

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum, die im Fernabsatz (z. B. über Website oder E-Mail) geschlossen werden, kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die Buchung ist mit Zugang der Buchungsbestätigung rechtlich bindend.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).

(2) Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Das Gleiche gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.